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Sachverständigengutachten zu Fragen der Informationstechnologie
Trotz aller Bemühungen lassen sich Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht immer vermeiden. Bevor Gerichte angerufen werden, empfiehlt es sich, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der die Argumente beider Parteien hört, die fachlichen Aspekte der Konfliktsituation klärt und die Sachlage objektiv darstellt, um – wenn irgend möglich – einen Gerichtsprozess zu vermeiden. Wurden bereits Gerichte angerufen oder sollte dies unvermeidlich sein, kann der Sachverständige gemeinsam mit den Rechtsvertretern fachlich fundierte Schriftsätze und Gutachten erstellen.Das ipo arbeitet mit erfahrenen, allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen zusammen, die ein breites Spektrum von Fällen kennen und deren Fachkompetenz und Kommunikationsfähigkeit bei Rechtsanwälten und Gerichten anerkannt sind.