Zielsetzung

Das 1978 gegründete ipo – Institut für Personal- und Organisationsentwicklung in Wirtschaft und Verwaltung ist ein Institut an der Johannes Kepler Universität Linz in der Rechts­form eines Vereins. Seine Mitglieder sind Persönlichkeiten aus Wirt­schaft, Öffentlicher Verwaltung und Wissenschaft sowie Wirtschafts­unter­nehmen, Organisationen der Öffentlichen Verwaltung und Soziale Organisa­tionen, vornehmlich aus dem Raum Oberösterreich.

Primäre Ziele des ipo sind, seine Mitglieder bei der Planung und Durchführung von Entwicklungs­projekten zu unter­stützen sowie Fort­bildungs­dienst­leistungen in Form von Fachtagungen, Seminaren und Langzeitprogrammen zur Verfügung zu stellen. Das Angebot wird nachfrage­orien­tiert am Bedarf der Mitglieder ausgerichtet; ein Institutsapparat, für den Beschäftigung gesucht wird, ist nicht vorhanden. Wie die Institutsbezeichnung zum Aus­druck bringt, sind die Ent­wicklung von  Personal und Organisation im weitesten Sinne die thematischen Schwerpunkte.

Auszug aus der Satzung:

§ 2 – Ziele und Maßnahmen

1. Der Verein setzt sich zum Ziel:
1.1 Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet, sein Ziel ist die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Führungs- und Nachwuchskräften für Wirtschaft und Verwaltung auf der Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis.
1.2 Förderung der Forschung und Ausbildung an der Johannes Kepler Universität Linz auf dem Gebiet der Personal- und Organisationsentwicklung in Wirtschaft und Verwaltung.

2. Diese Zielsetzung verwirklicht der Verein insbesondere durch folgende Maßnahmen:
2.1 Planung, Gestaltung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen für Führungs- und Nachwuchskräfte aus Wirtschaft und Verwaltung
2.2 Erstellung von Organisationsdiagnosen als Grundlage von Konzepten der Personal- und Organisationsentwicklung
2.3 Herausgabe praxisorientierter Schriften
2.4 Herstellung von Kontakten zwischen Studierenden der Johannes Kepler Universität und Führungskräften aus Wirtschaft und Verwaltung
2.5 Durchführung von Veranstaltungen sonstiger Art zur Förderung der Vereinsziele


Strukturorganisation

§ 8 – Organe

Der Verein regelt seine Angelegenheiten durch folgende Organe:
1. Mitgliederversammlung
2. Präsidium
3. Vorstand

§ 9 – Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
1.1 Bestellung des Vorstandes:
1.1.1 Bestellung des wissenschaftlichen Leiters und dessen Stellvertreters auf jeweils unbe­stimmte Zeit mit der Möglichkeit der Abberufung unter mindestens halbjähriger Frist. Sie müssen fachkompe­tente Mitglieder der Professorenschaft der Johannes Kepler Universität Linz sein.
1.1.2 Die Bestellung der Geschäftsführung auf Vorschlag des wissenschaftlichen Leiters.
1.1.3 Bestellung des/der weiteren Vorstandsmitglieds/er. Diese/s muss/müssen aus dem Kreis der Universitätslehrer stam­men. Wenn der Geschäftsführer aus dem Kreis der Universitätslehrer – aus­ge­nommen Universitäts­professoren – stammt, dann kann/können das/die weitere/n Vorstands­mitglied/er aus dem Kreis der Professoren­schaft stammen.
1.2 Entgegennahme der Tätigkeitsberichte des Präsidiums
1.3 Genehmigung des Jahresabschlusses
1.4 Entlastung des Präsidiums und des Vorstandes
1.5 Festsetzung der Zahl der Präsidiumsmitglieder sowie Wahl des Präsidiums
1.6 Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins
1.7 Wahl der Rechnungsprüfer
2. Innerhalb der ersten sechs Monate eines jeden Jahres hat eine ordentliche Mitgliederver­samm­­lung stattzufinden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn dies vom Präsidium beschlossen oder von mindestens einem Zehntel der ordentlichen Mit­glieder schriftlich beantragt wird. Letzterenfalls hat die Sitzung längstens binnen Monatsfrist nach Zugang des schriftlichen Verlangens stattzufinden. 
3. Die Einladungen an die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder zu den Mitgliederver­sammlungen ergehen durch den Vorsitzenden des Präsidiums schriftlich unter Angabe einer Tagesordnung. Sie müssen mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstage zugegangen sein. Über Anträge zu Inhalt und Änderung der Tagesordnung, die nicht mindestens drei Tage vor der Versammlung dem Präsidium zur Kenntnis gebracht wurden, kann in der Ver­sammlung kein Beschluss gefasst werden, es sei denn, dass die Mitgliederversammlung ein­stimmig die Beschlussfassung bejaht. ‘
4. Der Vorsitzende des Präsidiums oder ein von diesem aus dem Kreis der Präsidiumsmit­glieder bezeichneter Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung.
5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. 
6. Zur Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erfor­der­lich und ausreichend, sofern nicht durch Gesetze andere Beschlusserfordernisse vorgeschrie­ben sind. 
7. Satzungsändernde Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen bei Anwesenheit von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder. Sollte die Beschlussfähigkeit bei Sitzungsbeginn nicht gegeben sein, wird die Sitzung für eine halbe Stunde unterbrochen. Nach Ablauf dieser Zeit bedürfen satzungsändernde Beschlüsse einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden ordentlichen Mitglieder. 
8. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vor­­sitzende durch Dirimierung. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Vertretung ist nicht zulässig. 
9. Die Wahl zum Präsidium, der Rechnungsprüfer sowie andere Personalentscheidungen sind geheim durchzuführen. 
10. Die Mitgliederversammlung hat bei der Wahl des Präsidiums wenigstens ein Mitglied aus dem Kreis der außerordentlichen Mitglieder zu wählen.
11. Über die Mitgliederversammlung fertigt der Vorsitzende oder ein anderes von diesem beauf­tragtes Mitglied ein Beschlussprotokoll an. Dieses ist allen ordentlichen Mitgliedern zuzusenden; die außerordentlichen Mitglieder können beim Präsidium in die Protokolle Ein­sicht nehmen.  

§ 10 – Präsidium

1. Das Präsidium hat folgende Aufgaben:
1.1 Entgegennahme von Vorstandsberichten
1.2 Kontrolle der Einhaltung der Satzung durch die Vereinsorgane
1.3 Besondere Förderung des Vereins
1.4 Einberufung von Mitgliederversammlungen und Durchführung ihrer Beschlüsse
1.5 Festlegung der Mitgliedsbeiträge
2. Die Funktionsperiode der Präsidiumsmitglieder beginnt mit Wahl und endet durch Rücktritt oder Zeitablauf (fünf Jahre). Im Falle des Rücktritts erfolgt eine Neuwahl auf den Rest der Funktionsperiode. Scheidende Präsidiumsmitglieder bleiben bis zur durchgeführten Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Innerhalb der fünfjährigen Funktionsperiode darf keine Reduktion der Mitgliederzahl des Präsidiums erfolgen. 
3. Die Mitgliedschaft im Präsidium wird persönlich und ehrenamtlich ausgeübt.
4. Das Präsidium wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und seine zwei Stellvertreter. 
5. Der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter berufen und leiten die Sitzungen des Präsidiums. Eine Präsidiumssitzung muss mindestens einmal im Jahr einberufen werden, sonst aber, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder dies verlangen.  

§ 11 – Vorstand

1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Sein Aufgabenbereich umfasst alle Maßnah­men und Entscheidungen, die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlich sind, soweit hierfür nicht die Zuständigkeit eines anderen Vereinsorgans begründet ist, ferner:
1.1 Aufnahme ordentlicher Mitglieder. Bei Ablehnung besteht die Möglichkeit, das Auf­nahme­ansuchen der nächstfolgenden Mitgliedersammlung zur Beschlussfassung vorzu­legen.
1.2 Einsetzen einer Geschäftsführung. Auch ein Mitglied des Vorstandes kann als Geschäfts­führung fungieren.
1.3 Einsetzung von Arbeitsausschüssen nach Bedarf.
1.4 Einsetzung von wissenschaftlichen Beiräten.
1.5 Kooptieren weiterer Vorstandsmitglieder nach Bedarf.
2. Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens drei Personen und zwar
2.1 dem wissenschaftlichen Leiter,
2.2 dem stellvertretenden wissenschaftlichen Leiter und
2.3 mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied. 
3. Der wissenschaftliche Leiter entwickelt die Grundsätze, Inhalte und Methoden des Lehr- und Forschungsprogramms und überwacht deren Einhaltung. 
4. Sofern die Geschäftsführung Mitglied des Vorstandes ist, vertritt sie den Verein nach außen und ist für ihn zeichnungsberechtigt (in Vertretung der wissenschaftlichen Leitung). Sie hat bei ihrer Tätigkeit die von der wissenschaftlichen Leitung entwickelten Grundsätze, Inhalte und Metho­den zu beachten. 
5. Ist die Geschäftsführung nicht Mitglied des Vorstandes, vertritt die wissenschaftliche Leitung den Verein nach außen und ist für ihn zeichnungsberechtigt (in Vertretung die stellver­tre­tende wissenschaftliche Leitung). Sie ist gegenüber der Geschäftsführung weisungsbe­rech­tigt und diese hat bei ihrer Tätigkeit ebenfalls die von der wissenschaftlichen Leitung ent­wickelten Grundsätze, Inhalte und Methoden zu beachten.
6. Der Vorstand tritt auf Verlangen eines Vorstandsmitglieds zusammen und kann in allen Angelegenheiten der wissenschaftlichen Leitung und des Geschäftsführers Entscheidungen treffen. 
7. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit bei Anwesenheit von mindestens drei seiner Mitglieder gefasst.


Präsidium

Präsident:
Hon.-Prof. Mag. DI Dr. Hermann Sikora
Raiffeisen Software GmbH, Goethestraße 80, 4020 Linz

Vizepräsidenten:
Mag.a Anke Merkl, PMBA
Johannes Kepler Universität Linz, 4040 Linz, Altenberger Straße 69

Mag.a Dr.in Jutta Rinner
Linz AG, 4021 Linz, Wiener Straße 151

Präsidiumsmitglieder:
FH-Prof. Priv. Doz. Dr. Andreas Auinger
FH Studienbetriebs GmbH, Digitial  Business Institut, 4400 Steyr, Wehrgrabengasse 1-3

Mag. Christoph Graf, MBA
voestalpine AG, 4020 Linz, voestalpine-Straße 1

Sebastian Hölzl, MSc
Brauunion Österreich AG, 4020 Linz, Poschacherstraße 35, 4010 Linz, Bahnhofplatz 1 (LDZ)

Dir. Mag. Florian Kirchstetter
Amt der Oö. Landesregierung, 4010 Linz, Bahnhofplatz 1 (LDZ)

Christoph Knogler, MBA
KEBA Group AG, Reindlstraße 51, 4040 Linz

Mag. Harald Wolfslehner
WIFI, Wirtschaftskammer Oberösterreich, 4010 Linz, Hessenplatz 3


Vorstand

Wissenschaftlicher Leiter:
a. Univ.-Prof. Mag. Dr. Reinhold Plösch 

Stellvertretender Wissenschaftlicher Leiter:
Assoz. Univ.-Prof. FH-Prof. Mag. Dr. Dr. René Riedl

Geschäftsführer und Schatzmeister:
Mag. Dr. David Rückel, Bakk.

Weitere Vorstandsmitglieder:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Stefan Koch
Univ.-Prof.in Dr.in Barbara Krumay, Bakk. MSc (WU)
em. o. Univ.-Prof. DI Dr. Gustav Pomberger
em. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Friedrich Roithmayr
em. Univ.-Prof. Mag. Dr. Josef Weidenholzer
Univ.-Prof. Mag. Dr. Manuel Wimmer


Wegbeschreibung

Das ipo befindet sich auf dem Campus der Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, im Science Park 3, Zwischengeschoß (ZA), Raum Nr. 0076.

Die Anfahrt ist mit Strassenbahn (Linien 1 und 2), Schnellbus (Linie 77) und PKW direkt bis zur Johannes Kepler Universität möglich. Parkplätze am Campus und Tiefgarage Science Park (SCP) sind vorhanden.

Hier der  Stadtplan von Linz.